Wann muss sich mein Unternehmen der Revision unterstellen?
Jede juristische Gesellschaft (AG, GmbH) oder Genossenschaft ist revisionspflichtig, wenn sie mehr als 10 Vollzeitmitarbeitende (ohne Lehrlinge) im Jahresdurchschnitt beschäftigt sowie zwei der unten aufgeführten Schwellenwerte für die eingeschränkte Revision in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet.
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