Disclaimer Eigenbelege
Im Zusammenhang mit der Erzeugung eines Eigenbeleges möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen:
- Grundsätzlich erfordert das Steuerrecht, dass betriebliche Aufwendungen mit einem Original-Beleg nachgewiesen werden. Ohne Belege in Form einer Rechnung oder Quittung erfolgt kein Abzug. Deshalb lautet der Grundsatz ordnungsgemässer Buchführung: "Keine Buchung ohne Beleg".
- In Fällen, in denen es für den Geschäftsvorfall keinen Beleg gibt oder der Beleg verloren gegangen ist, kann ersatzweise ein sogenannter Eigenbeleg erstellt werden.
- Es können ausschliesslich Ausgaben als Eigenbeleg anerkennt werden, wenn diese betrieblich notwendig und der Höhe nach glaubhaft sind.
- Der Eigenbeleg ist ausschliesslich eine Notlösung und soll ein Ausnahmefall bleiben.
- Ein Abzug der Vorsteuer ist bei Eigenbelegen nicht möglich.
Bei der Anwendung der Funktion zur Erzeugung eines Eigenbelegs übernehmen Sie die volle Verantwortung über allfällige Konsequenzen. Run my Accounts lehnt jede Haftung ab.